Zum Inhalt

Altlastenverzeichnis Landkreis Biberach

Für Grundstücke im Landkreis Biberach führt die untere Bodenschutzbehörde das Bodenschutz- und Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Biberach

Rathaus Laupheim, Bodenschutz und Altlastenkataster Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Biberach · Baden-Württemberg
Marktplatz 1 88471 Laupheim Telefon: +49 7392 7040 Fax: +49 7392 704232 Website: www.laupheim.de
Details zur Behörde
Karte von Google Maps Beim Laden werden Daten an Google übertragen.

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro.

Orte im Landkreis Biberach

Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Biberach ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg

Amtliche Bezeichnung Bodenschutz- und Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK)
Landesgesetz Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise
Gebührenrahmen Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro

Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Landkreis Biberach

Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Biberach?

Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Biberach führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Biberach. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.