Altlastenverzeichnis Landkreis Donau-Ries
Für Grundstücke im Landkreis Donau-Ries führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Bayern. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Donau-Ries
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück.
Orte im Landkreis Donau-Ries
Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Donau-Ries ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Alerheim
- Altlastenverzeichnis Asbach-Bäumenheim
- Altlastenverzeichnis Auhausen
- Altlastenverzeichnis Buchdorf
- Altlastenverzeichnis Daiting
- Altlastenverzeichnis Deiningen
- Altlastenverzeichnis Donauwörth
- Altlastenverzeichnis Ederheim
- Altlastenverzeichnis Fremdingen
- Altlastenverzeichnis Fünfstetten
- Altlastenverzeichnis Genderkingen
- Altlastenverzeichnis Hainsfarth
- Altlastenverzeichnis Harburg
- Altlastenverzeichnis Hohenaltheim
- Altlastenverzeichnis Holzheim
- Altlastenverzeichnis Huisheim
- Altlastenverzeichnis Kaisheim
- Altlastenverzeichnis Maihingen
- Altlastenverzeichnis Marktoffingen
- Altlastenverzeichnis Marxheim
- Altlastenverzeichnis Megesheim
- Altlastenverzeichnis Mertingen
- Altlastenverzeichnis Mönchsdeggingen
- Altlastenverzeichnis Monheim
- Altlastenverzeichnis Möttingen
- Altlastenverzeichnis Munningen
- Altlastenverzeichnis Münster
- Altlastenverzeichnis Niederschönenfeld
- Altlastenverzeichnis Nördlingen
- Altlastenverzeichnis Oberndorf am Lech
- Altlastenverzeichnis Oettingen in Bayern
- Altlastenverzeichnis Otting
- Altlastenverzeichnis Rain
- Altlastenverzeichnis Reimlingen
- Altlastenverzeichnis Rögling
- Altlastenverzeichnis Tagmersheim
- Altlastenverzeichnis Tapfheim
- Altlastenverzeichnis Wallerstein
- Altlastenverzeichnis Wechingen
- Altlastenverzeichnis Wemding
- Altlastenverzeichnis Wolferstadt
Rechtsgrundlage in Bayern
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutz-Informationssystem (ABuDIS) |
| Landesgesetz | Bayerisches Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück |
Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Landkreis Donau-Ries
Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Donau-Ries?
Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Donau-Ries führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Bayern führt das Kataster nach Art. 3 BayBodSchG bei den Kreisverwaltungsbehörden, fachlich unterstützt durch das Landesamt für Umwelt. Erfasst werden Altlasten sowie altlastverdächtige Flächen, ergänzt um schädliche Bodenveränderungen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Donau-Ries. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.