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Altlastenverzeichnis Landkreis Kaiserslautern

Für Grundstücke im Landkreis Kaiserslautern führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro.

Orte im Landkreis Kaiserslautern

Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Kaiserslautern ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Landkreis Kaiserslautern

Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Kaiserslautern?

Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Kaiserslautern führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Kaiserslautern. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.