Altlastenverzeichnis Landkreis Mayen-Koblenz
Für Grundstücke im Landkreis Mayen-Koblenz führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro.
Orte im Landkreis Mayen-Koblenz
Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Mayen-Koblenz ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro |
Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Landkreis Mayen-Koblenz
Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Mayen-Koblenz?
Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Mayen-Koblenz führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Mayen-Koblenz. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.