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Altlastenverzeichnis Landkreis Osterholz

Für Grundstücke im Landkreis Osterholz führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Niedersachsen. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Osterholz

Landkreis Osterholz, Bodenschutz und Altlasten Untere Bodenschutzbehörde · Landkreis Osterholz · Niedersachsen
Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: +49 4791 9303274 Website: www.landkreis-osterholz.de
Details zur Behörde
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro.

Orte im Landkreis Osterholz

Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Osterholz ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Niedersachsen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS)
Landesgesetz Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
Untere Bodenschutzbehörde Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro

Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Landkreis Osterholz

Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Osterholz?

Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Osterholz führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Osterholz. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.