Zum Inhalt

Altlastenverzeichnis Lippe

Für Grundstücke im Lippe führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Untere Bodenschutzbehörde im Lippe

Alte Hansestadt Lemgo Untere Bodenschutzbehörde · Lippe · Nordrhein-Westfalen
Marktplatz 1 32657 Lemgo Telefon: +49 5261 2130 E-Mail: info@lemgo.de Fax: +49 5261 213215 Website: www.lemgo.de
Details zur Behörde
Karte von Google Maps Beim Laden werden Daten an Google übertragen.
Bezirksregierung Detmold Untere Bodenschutzbehörde · Lippe · Nordrhein-Westfalen
Leopoldstraße 15 32756 Detmold Telefon: +49 5231 710 E-Mail: poststelle@brdt.nrw.de Fax: +49 5231 711295
Details zur Behörde
Kreis Lippe - Untere Bodenschutzbehörde - Untere Bodenschutzbehörde · Lippe · Nordrhein-Westfalen
Felix-Fechenbach-Str. 5 32756 Detmold Telefon: +49 5231 62670
Details zur Behörde

Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro.

Orte im Lippe

Für diese Gemeinden und Städte im Lippe ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Lippe

Wer führt das Altlastenkataster für Lippe?

Die untere Bodenschutzbehörde Lippe führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Lippe. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.