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Altlastenverzeichnis Rheinisch-Bergischer Kreis

Für Grundstücke im Rheinisch-Bergischer Kreis führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Nordrhein-Westfalen. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Untere Bodenschutzbehörde im Rheinisch-Bergischer Kreis

Rheinisch-Bergischer Kreis, Umweltschutz Untere Bodenschutzbehörde · Rheinisch-Bergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen
Am Rübezahlwald 7 51469 Bergisch Gladbach Telefon: +49 2202 130 Fax: +49 2202 13102600 Website: www.rbk-direkt.de
Details zur Behörde
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Stadt Rösrath Untere Bodenschutzbehörde · Rheinisch-Bergischer Kreis · Nordrhein-Westfalen
Hauptstr. 229 51503 Rösrath Telefon: +49 2205 8020 E-Mail: infostadt@roesrath.de Fax: +49 2205 802131 Website: www.roesrath.de
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro.

Orte im Rheinisch-Bergischer Kreis

Für diese Gemeinden und Städte im Rheinisch-Bergischer Kreis ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Nordrhein-Westfalen

Amtliche Bezeichnung Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Fachinformationssystem Fachinformationssystem Stoffliche Bodenbelastung (FIS StoBo)
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LBodSchG NRW)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro

Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Rheinisch-Bergischer Kreis

Wer führt das Altlastenkataster für Rheinisch-Bergischer Kreis?

Die untere Bodenschutzbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Nach § 8 LBodSchG NRW führen die unteren Bodenschutzbehörden das Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Betroffene Eigentümer werden über die Eintragung informiert. Das LANUV führt den landesweiten Datenbestand.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Rheinisch-Bergischer Kreis. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.