Altlastenverzeichnis Saale-Holzland-Kreis
Für Grundstücke im Saale-Holzland-Kreis führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Thüringen. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Untere Bodenschutzbehörde im Saale-Holzland-Kreis
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro.
Orte im Saale-Holzland-Kreis
Für diese Gemeinden und Städte im Saale-Holzland-Kreis ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Albersdorf
- Altlastenverzeichnis Bad Klosterlausnitz
- Altlastenverzeichnis Bibra
- Altlastenverzeichnis Bobeck
- Altlastenverzeichnis Bollberg
- Altlastenverzeichnis Bremsnitz
- Altlastenverzeichnis Bucha
- Altlastenverzeichnis Bürgel
- Altlastenverzeichnis Camburg
- Altlastenverzeichnis Crossen an der Elster
- Altlastenverzeichnis Eichenberg
- Altlastenverzeichnis Eineborn
- Altlastenverzeichnis Eisenberg
- Altlastenverzeichnis Frauenprießnitz
- Altlastenverzeichnis Freienorla
- Altlastenverzeichnis Golmsdorf
- Altlastenverzeichnis Graitschen bei Bürgel
- Altlastenverzeichnis Großbockedra
- Altlastenverzeichnis Großeutersdorf
- Altlastenverzeichnis Großlöbichau
- Altlastenverzeichnis Gumperda
- Altlastenverzeichnis Hainspitz
- Altlastenverzeichnis Hermsdorf
- Altlastenverzeichnis Kahla
- Altlastenverzeichnis Karlsdorf
- Altlastenverzeichnis Kleinbockedra
- Altlastenverzeichnis Kleineutersdorf
- Altlastenverzeichnis Laasdorf
- Altlastenverzeichnis Milda
- Altlastenverzeichnis Mörsdorf
- Altlastenverzeichnis Orlamünde
- Altlastenverzeichnis Ottendorf
- Altlastenverzeichnis Petersberg
- Altlastenverzeichnis Rauda
- Altlastenverzeichnis Reichenbach
- Altlastenverzeichnis Reinstädt
- Altlastenverzeichnis Rothenstein
- Altlastenverzeichnis Ruttersdorf-Lotschen
- Altlastenverzeichnis Sankt Gangloff
- Altlastenverzeichnis Schkölen
- Altlastenverzeichnis Schleifreisen
- Altlastenverzeichnis Schlöben
- Altlastenverzeichnis Schöngleina
- Altlastenverzeichnis Serba
- Altlastenverzeichnis Silbitz
- Altlastenverzeichnis Stadtroda
- Altlastenverzeichnis Tautenburg
- Altlastenverzeichnis Tautendorf
- Altlastenverzeichnis Tautenhain
- Altlastenverzeichnis Unterbodnitz
- Altlastenverzeichnis Waltersdorf
- Altlastenverzeichnis Weißbach
- Altlastenverzeichnis Weißenborn
- Altlastenverzeichnis Zöllnitz
Rechtsgrundlage in Thüringen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) |
| Landesgesetz | Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro |
Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Saale-Holzland-Kreis
Wer führt das Altlastenkataster für Saale-Holzland-Kreis?
Die untere Bodenschutzbehörde Saale-Holzland-Kreis führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Saale-Holzland-Kreis. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.