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Altlastenverzeichnis Saalfeld-Rudolstadt

Für Grundstücke im Saalfeld-Rudolstadt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Thüringen. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.

Untere Bodenschutzbehörde im Saalfeld-Rudolstadt

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt-Umwelt- und Bauordnungsamt, SG Wasserwirtschaft/Bodenschutz Untere Bodenschutzbehörde · Saalfeld-Rudolstadt · Thüringen
Schwarzburger Chaussee 12 07407 Rudolstadt E-Mail: umweltamt@kreis-slf.de Fax: +49 3672 823961 Website: kreis-slf.de
Details zur Behörde
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro.

Orte im Saalfeld-Rudolstadt

Für diese Gemeinden und Städte im Saalfeld-Rudolstadt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Thüringen

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS)
Landesgesetz Thüringer Bodenschutzgesetz (ThürBodSchG)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Untere Bodenschutzbehörde Landratsämter und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro

Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Saalfeld-Rudolstadt

Wer führt das Altlastenkataster für Saalfeld-Rudolstadt?

Die untere Bodenschutzbehörde Saalfeld-Rudolstadt führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Thüringen erfasst Altlasten und Verdachtsflächen im System THALIS. Die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt erteilt die Einzelauskunft, das TLUBN führt die landesweite Auswertung.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Saalfeld-Rudolstadt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.