Altlastenverzeichnis Uelzen
Für Grundstücke im Uelzen führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Niedersachsen. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Untere Bodenschutzbehörde im Uelzen
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro.
Orte im Uelzen
Für diese Gemeinden und Städte im Uelzen ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Altenmedingen
- Altlastenverzeichnis Bad Bevensen
- Altlastenverzeichnis Bad Bodenteich
- Altlastenverzeichnis Bienenbüttel
- Altlastenverzeichnis Ebstorf
- Altlastenverzeichnis Eimke
- Altlastenverzeichnis Emmendorf
- Altlastenverzeichnis Gerdau
- Altlastenverzeichnis Hanstedt I
- Altlastenverzeichnis Himbergen
- Altlastenverzeichnis Jelmstorf
- Altlastenverzeichnis Lüder
- Altlastenverzeichnis Natendorf
- Altlastenverzeichnis Oetzen
- Altlastenverzeichnis Rätzlingen
- Altlastenverzeichnis Römstedt
- Altlastenverzeichnis Rosche
- Altlastenverzeichnis Schwienau
- Altlastenverzeichnis Soltendieck
- Altlastenverzeichnis Stoetze
- Altlastenverzeichnis Suderburg
- Altlastenverzeichnis Suhlendorf
- Altlastenverzeichnis Uelzen
- Altlastenverzeichnis Weste
- Altlastenverzeichnis Wieren
- Altlastenverzeichnis Wrestedt
- Altlastenverzeichnis Wriedel
Rechtsgrundlage in Niedersachsen
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Niedersächsisches Bodeninformationssystem (NIBIS) |
| Landesgesetz | Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landkreise, kreisfreie Städte und große selbständige Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro |
Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Uelzen
Wer führt das Altlastenkataster für Uelzen?
Die untere Bodenschutzbehörde Uelzen führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Niedersachsen führt die Altlastendaten im Fachinformationssystem des LBEG, die Auskunft im Einzelfall erteilt aber die untere Bodenschutzbehörde vor Ort. Für Rüstungsaltlasten gibt es gesonderte Zuständigkeiten.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Uelzen. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.