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Untere Bodenschutzbehörde

Die für Altlasten örtlich zuständige Behörde, in der Regel beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Erläuterung

Sie führt das Altlastenkataster, erteilt Auskünfte, ordnet Untersuchungen an und überwacht Sanierungen. Organisatorisch sitzt sie meist im Umweltamt, teils auch im Bauamt oder in einem kombinierten Amt für Umwelt und Bauen. In den Stadtstaaten liegt die Zuständigkeit bei der Senats- beziehungsweise Umweltbehörde.

Verwandte Begriffe

Altlastenkataster
Amtliches Verzeichnis der Altlasten und altlastverdächtigen Flächen, geführt nach Landesrecht.
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz, seit 1999 die bundesweite Rechtsgrundlage für Bodenschutz und Altlasten.
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