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Zustandsstörer

Wer die tatsächliche oder rechtliche Sachherrschaft über das belastete Grundstück hat.

Erläuterung

Der Eigentümer haftet für den Zustand seines Grundstücks, auch wenn er die Verunreinigung nicht verursacht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Haftung 2000 begrenzt: die Belastungsgrenze orientiert sich am Verkehrswert des Grundstücks nach Sanierung, sofern der Eigentümer den Zustand nicht kannte und die Sache nicht risikobehaftet erworben hat.

Verwandte Begriffe

Sanierungspflicht
Pflicht, eine Altlast zu beseitigen oder zu sichern - unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
BBodSchG
Bundes-Bodenschutzgesetz, seit 1999 die bundesweite Rechtsgrundlage für Bodenschutz und Altlasten.
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