Zustandsstörer
Wer die tatsächliche oder rechtliche Sachherrschaft über das belastete Grundstück hat.
Erläuterung
Der Eigentümer haftet für den Zustand seines Grundstücks, auch wenn er die Verunreinigung nicht verursacht hat. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Haftung 2000 begrenzt: die Belastungsgrenze orientiert sich am Verkehrswert des Grundstücks nach Sanierung, sofern der Eigentümer den Zustand nicht kannte und die Sache nicht risikobehaftet erworben hat.
Verwandte Begriffe
- Sanierungspflicht
- Pflicht, eine Altlast zu beseitigen oder zu sichern - unabhängig davon, wer sie verursacht hat.
- BBodSchG
- Bundes-Bodenschutzgesetz, seit 1999 die bundesweite Rechtsgrundlage für Bodenschutz und Altlasten.