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Altlastenverzeichnis Kirchheimbolanden

Das Altlastenkataster für Kirchheimbolanden führt Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht als untere Bodenschutzbehörde für Donnersbergkreis. Dort erhalten Sie die Auskunft, ob ein Grundstück in Kirchheimbolanden als Altlast oder als altlastverdächtige Fläche geführt wird. Rechtsgrundlage ist das Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP).

Kurz beantwortet

Das Altlastenverzeichnis für Kirchheimbolanden führt Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht als untere Bodenschutzbehörde. Die Auskunft für ein einzelnes Flurstück beantragen Sie dort schriftlich; Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Amtlich heißt das Register in Rheinland-Pfalz Altlastenkataster.

Altlastenauskunft für Kirchheimbolanden beantragen

Ihr Antrag geht an Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht als zuständige untere Bodenschutzbehörde. Wir stellen ihn in Ihrem Auftrag und übernehmen die Korrespondenz.

  • Zuständige Stelle wird ermittelt
  • Bescheid per E-Mail oder Post
  • Weitere Unterlagen mitbestellbar
Jetzt Auskunft beantragen Kostenpflichtiger privater Antragsservice. Der Antrag ist auch direkt bei der Behörde möglich.

Altlastenauskunft Kirchheimbolanden auf einen Blick

Zuständige Stelle Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht
Register Altlastenkataster (Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz)
Rechtsgrundlage LBodSchG RP und BBodSchG
Gebühr Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro
Bearbeitungszeit in der Regel 1 bis 4 Wochen
Landkreis / kreisfreie Stadt Donnersbergkreis
Bundesland Rheinland-Pfalz
Postleitzahlen 67292

Untere Bodenschutzbehörde für Kirchheimbolanden

Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht Untere Bodenschutzbehörde · Kaiserslautern, kreisfreie Stadt · Rheinland-Pfalz
Lauterstraße 8 67657 Kaiserslautern Telefon: +49 6317 105372 E-Mail: info@kaiserslautern-kreis.de Fax: +49 6317 105370 Website: www.kaiserslautern-kreis.de
Details zur Behörde
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Zuständigkeit laut Amtsangabe

Bauamt / Umweltamt

Quelle: offizielle Website der Behörde , abgerufen am 05.09.2026

Sprechzeiten

Tag Von Bis Hinweis
Montag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Dienstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Mittwoch 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Donnerstag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)
Freitag 08:00 Uhr 12:00 Uhr Allgemeine Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (Kreishaus)

Alle Angaben ohne Gewähr. Prüfen Sie die Zeiten vor einem Besuch auf der offiziellen Seite der Behörde.

Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz
Landesgesetz Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro

Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Was im Altlastenkataster über ein Grundstück in Kirchheimbolanden steht

Ein Eintrag enthält die Lage des Flurstücks, die dokumentierte frühere Nutzung, die daraus abgeleiteten Verdachtsstoffe, den Untersuchungsstand und die behördliche Bewertung. Nicht jeder Eintrag bedeutet eine bestätigte Altlast: Der weitaus größte Teil der erfassten Flächen ist zunächst nur altlastverdächtig.

Die Auskunft nennt außerdem, ob für die Fläche bereits eine orientierende Untersuchung oder eine Detailuntersuchung vorliegt und ob Nutzungsbeschränkungen eingetragen sind. Für die Bewertung eines Kaufobjekts ist dieser Verfahrensstand oft wichtiger als der Eintrag selbst.

Eine Negativauskunft bedeutet nicht, dass der Boden unbelastet ist. Sie besagt nur, dass der Behörde für dieses Flurstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige Historie wurden vielerorts nie systematisch untersucht.

Altlastenauskunft für Kirchheimbolanden beantragen

Sie können den Antrag direkt bei Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht stellen - formlos, schriftlich, mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Das kostet Sie nur die amtliche Gebühr.

Wenn Sie den Weg abkürzen möchten, übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag, reichen ihn bei der zuständigen Stelle ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid.

Auskunft für Kirchheimbolanden beantragen

Das brauchen Sie für den Antrag

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer (aus Grundbuchauszug oder Flurkarte)
  • Anschrift des Grundstücks
  • Nachweis des berechtigten Interesses: Grundbuchauszug, Vollmacht oder Kaufvertragsentwurf
  • Angabe, wofür die Auskunft benötigt wird

Orte in der Umgebung von Kirchheimbolanden

Angrenzende Gemeinden können in denselben oder in einen anderen Zuständigkeitsbereich fallen. Bei Grundstücken nahe der Kreisgrenze lohnt der Blick auf den Nachbarort.

Häufige Fragen zum Altlastenverzeichnis Kirchheimbolanden

Wer führt das Altlastenverzeichnis für Kirchheimbolanden?

Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht führt das Altlastenkataster für Kirchheimbolanden. Die Behörde ist untere Bodenschutzbehörde für Donnersbergkreis und erteilt Auskünfte zu einzelnen Flurstücken.

Wie erhalte ich eine Altlastenauskunft für ein Grundstück in Kirchheimbolanden?

Stellen Sie einen Antrag bei Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht und geben Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer an. Sie müssen ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa als Eigentümer, Kaufinteressent mit Vollmacht oder Bauherr. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.

Was kostet die Altlastenauskunft in Kirchheimbolanden?

Die Gebühr richtet sich nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz: Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro. Der genaue Betrag steht im Gebührenverzeichnis der zuständigen Stelle.

Wie heißt das Altlastenkataster in Rheinland-Pfalz?

Amtlich heißt es Altlastenkataster, das zugehörige Fachinformationssystem ist Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz. Fachlich betreut wird es durch Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU).

Ist mein Grundstück in Kirchheimbolanden betroffen, wenn ein Nachbargrundstück im Kataster steht?

Nicht automatisch. Der Eintrag bezieht sich auf ein konkretes Flurstück. Relevant für Nachbargrundstücke wird eine Altlast erst, wenn sich Schadstoffe über Grundwasser oder Bodenluft ausbreiten. Ob eine solche Schadstofffahne vorliegt, ergibt sich aus der Detailuntersuchung und ist Teil der behördlichen Auskunft.

Brauche ich die Auskunft vor dem Kauf einer Immobilie in Kirchheimbolanden?

Bei Grundstücken mit gewerblicher oder industrieller Vornutzung ist sie dringend zu empfehlen. Kaufverträge schließen die Haftung des Verkäufers für Sachmängel in aller Regel aus, sodass das Sanierungsrisiko nach dem Kauf beim Erwerber liegt. Die Auskunft kostet einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag, eine Sanierung schnell ein Vielfaches.

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Diese Seite ist ein privates Verzeichnis und keine Behördenseite. Wir sind weder mit Kreisverwaltung Kaiserslautern, Bauaufsicht noch mit einer anderen Behörde verbunden. Datenstand: 23.09.2026.