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Altlastenverzeichnis Kreis Rendsburg-Eckernförde

Für Grundstücke im Kreis Rendsburg-Eckernförde führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Schleswig-Holstein. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Untere Bodenschutzbehörde im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Kreis Rendsburg-Eckernförde, Verwaltungsstelle Umwelt Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Rendsburg-Eckernförde · Schleswig-Holstein
Kieler Straße 53 24768 Rendsburg E-Mail: umweltamt@kreis-rd.de Fax: +49 4331 202527 Website: www.rendsburg.de
Details zur Behörde
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Kreis Rendsburg-Eckernförde Untere Bodenschutzbehörde · Kreis Rendsburg-Eckernförde · Schleswig-Holstein
Kaiserstraße 8 24768 Rendsburg Telefon: +49 4331 2020 E-Mail: info@kreis-rd.de Fax: +49 4331 202295 Website: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.

Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro.

Orte im Kreis Rendsburg-Eckernförde

Für diese Gemeinden und Städte im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.

Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein

Amtliche Bezeichnung Altlastenkataster
Fachinformationssystem Altlasten- und Bodenschutzkataster
Landesgesetz Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH)
Bundesrecht Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV
Fachbehörde des Landes Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU)
Untere Bodenschutzbehörde Kreise und kreisfreie Städte
Gebührenrahmen Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro

Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.

Häufige Fragen zum Kreis Rendsburg-Eckernförde

Wer führt das Altlastenkataster für Kreis Rendsburg-Eckernförde?

Die untere Bodenschutzbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.

Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?

Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.