Altlastenverzeichnis Kreis Rendsburg-Eckernförde
Für Grundstücke im Kreis Rendsburg-Eckernförde führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Schleswig-Holstein. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.
Untere Bodenschutzbehörde im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro.
Orte im Kreis Rendsburg-Eckernförde
Für diese Gemeinden und Städte im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Bredenbek
- Altlastenverzeichnis Damp
- Altlastenverzeichnis Dänischenhagen
- Altlastenverzeichnis Eckernförde
- Altlastenverzeichnis Gnutz
- Altlastenverzeichnis Hanerau-Hademarschen
- Altlastenverzeichnis Jevenstedt
- Altlastenverzeichnis Klein Wittensee
- Altlastenverzeichnis Kronshagen
- Altlastenverzeichnis Nortorf
- Altlastenverzeichnis Padenstedt
- Altlastenverzeichnis Rendsburg
- Altlastenverzeichnis Schinkel
- Altlastenverzeichnis Seefeld
- Altlastenverzeichnis Steenfeld
- Altlastenverzeichnis Timmaspe
- Altlastenverzeichnis Todenbüttel
Rechtsgrundlage in Schleswig-Holstein
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Altlasten- und Bodenschutzkataster |
| Landesgesetz | Landesbodenschutz- und Altlastengesetz Schleswig-Holstein (LBodSchG SH) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreise und kreisfreie Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro |
Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Kreis Rendsburg-Eckernförde
Wer führt das Altlastenkataster für Kreis Rendsburg-Eckernförde?
Die untere Bodenschutzbehörde Kreis Rendsburg-Eckernförde führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Kataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise geführt. Schwerpunkte sind Altablagerungen und ehemalige Tankstellen- und Werftstandorte an den Küsten.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kreis Rendsburg-Eckernförde. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.