Altlastenverzeichnis Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
Für Grundstücke im Kaiserslautern, kreisfreie Stadt führt die untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Rheinland-Pfalz. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Untere Bodenschutzbehörde im Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro.
Orte im Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
Für diese Gemeinden und Städte im Kaiserslautern, kreisfreie Stadt ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz
| Amtliche Bezeichnung | Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutzkataster Rheinland-Pfalz |
| Landesgesetz | Landesbodenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LBodSchG RP) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen kreisfreier Städte |
| Gebührenrahmen | Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro |
Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Kaiserslautern, kreisfreie Stadt
Wer führt das Altlastenkataster für Kaiserslautern, kreisfreie Stadt?
Die untere Bodenschutzbehörde Kaiserslautern, kreisfreie Stadt führt das Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Das Bodenschutzkataster wird bei den unteren Bodenschutzbehörden geführt und vom Landesamt für Umwelt fachlich betreut. Erfasst sind Altablagerungen, Altstandorte und schädliche Bodenveränderungen.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Kaiserslautern, kreisfreie Stadt. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.