Altlastenverzeichnis Landkreis Tuttlingen
Für Grundstücke im Landkreis Tuttlingen führt die untere Bodenschutzbehörde das Bodenschutz- und Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Untere Bodenschutzbehörde im Landkreis Tuttlingen
Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro.
Orte im Landkreis Tuttlingen
Für diese Gemeinden und Städte im Landkreis Tuttlingen ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Aldingen
- Altlastenverzeichnis Balgheim
- Altlastenverzeichnis Bärenthal
- Altlastenverzeichnis Böttingen
- Altlastenverzeichnis Bubsheim
- Altlastenverzeichnis Deilingen
- Altlastenverzeichnis Denkingen
- Altlastenverzeichnis Durchhausen
- Altlastenverzeichnis Egesheim
- Altlastenverzeichnis Emmingen-Liptingen
- Altlastenverzeichnis Fridingen an der Donau
- Altlastenverzeichnis Frittlingen
- Altlastenverzeichnis Geisingen
- Altlastenverzeichnis Gosheim
- Altlastenverzeichnis Gunningen
- Altlastenverzeichnis Hausen ob Verena
- Altlastenverzeichnis Immendingen
- Altlastenverzeichnis Irndorf
- Altlastenverzeichnis Kolbingen
- Altlastenverzeichnis Königsheim
- Altlastenverzeichnis Mahlstetten
- Altlastenverzeichnis Mühlheim an der Donau
- Altlastenverzeichnis Neuhausen ob Eck
- Altlastenverzeichnis Reichenbach am Heuberg
- Altlastenverzeichnis Renquishausen
- Altlastenverzeichnis Rietheim-Weilheim
- Altlastenverzeichnis Seitingen-Oberflacht
- Altlastenverzeichnis Spaichingen
- Altlastenverzeichnis Trossingen
- Altlastenverzeichnis Tuttlingen
- Altlastenverzeichnis Wehingen
- Altlastenverzeichnis Wurmlingen
Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Landkreis Tuttlingen
Wer führt das Altlastenkataster für Landkreis Tuttlingen?
Die untere Bodenschutzbehörde Landkreis Tuttlingen führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Landkreis Tuttlingen. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.