Altlastenverzeichnis Rems-Murr-Kreis
Für Grundstücke im Rems-Murr-Kreis führt die untere Bodenschutzbehörde das Bodenschutz- und Altlastenkataster nach dem Landesrecht von Baden-Württemberg. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Untere Bodenschutzbehörde im Rems-Murr-Kreis
Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster
Die Auskunft bezieht sich immer auf ein konkretes Flurstück, nicht auf eine Adresse oder einen Ortsteil. Halten Sie Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer bereit - beides steht im Grundbuchauszug und in der Flurkarte.
Als Eigentümer weisen Sie Ihr berechtigtes Interesse mit dem Grundbuchauszug nach. Als Kaufinteressent brauchen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder einen Kaufvertragsentwurf. Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro.
Orte im Rems-Murr-Kreis
Für diese Gemeinden und Städte im Rems-Murr-Kreis ist die untere Bodenschutzbehörde des Kreises zuständig.
- Altlastenverzeichnis Althütte
- Altlastenverzeichnis Auenwald
- Altlastenverzeichnis Backnang
- Altlastenverzeichnis Fellbach
- Altlastenverzeichnis Kaisersbach
- Altlastenverzeichnis Kernen im Remstal
- Altlastenverzeichnis Plüderhausen
- Altlastenverzeichnis Remshalden
- Altlastenverzeichnis Waiblingen
- Altlastenverzeichnis Weinstadt
- Altlastenverzeichnis Winnenden
Rechtsgrundlage in Baden-Württemberg
| Amtliche Bezeichnung | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
|---|---|
| Fachinformationssystem | Bodenschutz- und Altlastenkataster (BAK) |
| Landesgesetz | Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz Baden-Württemberg (LBodSchAG BW) |
| Bundesrecht | Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG), BBodSchV |
| Fachbehörde des Landes | Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) |
| Untere Bodenschutzbehörde | Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise |
| Gebührenrahmen | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro |
Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Angaben zum Landesrecht nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des Gesetzes sowie die Gebührenordnung der zuständigen Stelle.
Häufige Fragen zum Rems-Murr-Kreis
Wer führt das Altlastenkataster für Rems-Murr-Kreis?
Die untere Bodenschutzbehörde Rems-Murr-Kreis führt das Bodenschutz- und Altlastenkataster für alle Gemeinden im Kreisgebiet. Die Auskunft erteilt die untere Bodenschutzbehörde beim Landratsamt oder beim Stadtkreis. Baden-Württemberg führt das Kataster flächendeckend nach einheitlichem Erfassungsschema, die Bewertung erfolgt in den Stufen erfasst, orientierend untersucht, Detailuntersuchung und Sanierung.
Für welche Orte gilt die Zuständigkeit?
Die Zuständigkeit umfasst alle Gemeinden und Städte im Rems-Murr-Kreis. Eine Ausnahme bilden kreisangehörige große Städte, die in einigen Ländern eigene untere Bodenschutzbehörden unterhalten.