6 Min. Lesezeit · zuletzt aktualisiert am 24.08.2026
Wovon die Gebühr abhängt
Für die Auskunft aus dem Altlastenkataster gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostenrecht des Landes und dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen unteren Bodenschutzbehörde. Zwei Modelle sind verbreitet:
- Feste Rahmengebühr je Anfrage oder je Flurstück, typischerweise 25 bis 150 Euro.
- Abrechnung nach Zeitaufwand mit einem Stundensatz, meist zwischen 60 und 100 Euro. Hier wird es teurer, wenn eine Archivrecherche nötig ist.
Einige Kommunen erteilen eine einfache Negativauskunft gebührenfrei, weil der Aufwand minimal ist. Andere erheben auch dafür die volle Gebühr. Verlässlich ist nur die Auskunft der zuständigen Stelle selbst - hier finden Sie sie.
Gebührenrahmen der Bundesländer
Die folgende Übersicht nennt die typischen Rahmen. Die konkrete Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem eigenen Gebührenverzeichnis fest, Abweichungen nach oben und unten sind möglich.
| Bundesland | Typischer Rahmen | Register |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro | Bodenschutz- und Altlastenkataster |
| Bayern | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück | Altlastenkataster |
| Berlin | Auskunft nach Gebührenordnung, häufig im Bereich 50 bis 150 Euro | Bodenbelastungskataster |
| Brandenburg | Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro | Altlastenkataster |
| Bremen | Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro | Altlastenkataster |
| Hamburg | Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro | Altlast- und Bodenschutzregister |
| Hessen | Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro | Altflächendatei und Altlastenkataster |
| Mecklenburg-Vorpommern | Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro | Altlastenkataster |
| Niedersachsen | Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro | Altlastenkataster |
| Nordrhein-Westfalen | Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro | Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten |
| Rheinland-Pfalz | Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro | Altlastenkataster |
| Saarland | Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro | Altlastenkataster |
| Sachsen | Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro | Sächsisches Altlastenkataster |
| Sachsen-Anhalt | Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro | Altlastenkataster |
| Schleswig-Holstein | Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro | Altlastenkataster |
| Thüringen | Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro | Altlastenkataster |
Angaben nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der zuständigen Behörde.
Was den Preis nach oben treibt
- Mehrere Flurstücke. Viele Stellen rechnen je Flurstück ab. Bei einem Grundstück aus vier Teilflächen vervierfacht sich die Gebühr.
- Archivrecherche. Wenn die Akte nicht digital vorliegt, kommt Zeitaufwand dazu.
- Akteneinsicht statt Kurzauskunft. Die Einsicht in die vollständige Akte wird separat berechnet, liefert aber die Messwerte - bei einem Eintrag ist sie das Geld wert.
- Kartenauszüge und Kopien. Werden meist je Seite abgerechnet.
Folgekosten bei positivem Befund
Die Auskunft selbst ist die günstigste Position im gesamten Ablauf. Steht ein Eintrag im Kataster, beginnen die eigentlichen Kosten:
| Schritt | Kostenrahmen | Dauer |
|---|---|---|
| Altlastenauskunft | 25 bis 150 Euro | 1 bis 4 Wochen |
| Akteneinsicht | 50 bis 250 Euro | 2 bis 6 Wochen |
| Historische Erkundung | 1.000 bis 3.000 Euro | 2 bis 6 Wochen |
| Orientierende Untersuchung | 2.000 bis 10.000 Euro | 4 bis 10 Wochen |
| Detailuntersuchung | 10.000 bis 60.000 Euro | 3 bis 9 Monate |
| Sanierung (Aushub, kleinräumig) | ab 50.000 Euro | Monate bis Jahre |
| Grundwassersanierung | sechs- bis siebenstellig | oft über 10 Jahre |
Die Spannen sind groß, weil Fläche, Tiefe, Schadstoff und Zugänglichkeit den Aufwand bestimmen. Eine kleinräumige Mineralölbelastung unter einer Freifläche ist ein anderer Fall als eine LCKW-Fahne im Grundwasser unter einem bestehenden Gebäude. Details im Artikel Ablauf einer Bodenuntersuchung.
Wer die Kosten trägt
Die Gebühr für die Auskunft zahlt, wer sie beantragt. Die Kosten für Untersuchung und Sanierung tragen die nach § 4 BBodSchG Verpflichteten - Verursacher, Gesamtrechtsnachfolger, Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Die Behörde wählt aus, wen sie in Anspruch nimmt. Mehr zur Haftungsverteilung.
Mehrere Länder fördern die Sanierung über Altlastenfonds oder Programme zum Flächenrecycling, meist beschränkt auf Fälle ohne zahlungsfähigen Verursacher und auf Vorhaben mit städtebaulichem Interesse. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Antragsservice
Ein privater Antragsservice - auch unserer - berechnet ein Honorar zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Dafür entfällt die Ermittlung der Zuständigkeit und die Korrespondenz. Sie können den Antrag jederzeit selbst stellen und zahlen dann nur die Behördengebühr. Zum Online-Antrag.