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Kosten der Altlastenauskunft

Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht. Übersicht der Rahmen und der typischen Folgekosten.

6 Min. Lesezeit · zuletzt aktualisiert am 24.08.2026

Wovon die Gebühr abhängt

Für die Auskunft aus dem Altlastenkataster gibt es keinen bundesweit einheitlichen Preis. Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostenrecht des Landes und dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen unteren Bodenschutzbehörde. Zwei Modelle sind verbreitet:

Einige Kommunen erteilen eine einfache Negativauskunft gebührenfrei, weil der Aufwand minimal ist. Andere erheben auch dafür die volle Gebühr. Verlässlich ist nur die Auskunft der zuständigen Stelle selbst - hier finden Sie sie.

Gebührenrahmen der Bundesländer

Die folgende Übersicht nennt die typischen Rahmen. Die konkrete Höhe legt die zuständige Stelle nach ihrem eigenen Gebührenverzeichnis fest, Abweichungen nach oben und unten sind möglich.

Bundesland Typischer Rahmen Register
Baden-Württemberg Schriftliche Auskunft je nach Landkreis üblicherweise zwischen 30 und 120 Euro Bodenschutz- und Altlastenkataster
Bayern Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 25 bis 100 Euro je Flurstück Altlastenkataster
Berlin Auskunft nach Gebührenordnung, häufig im Bereich 50 bis 150 Euro Bodenbelastungskataster
Brandenburg Auskunft nach Gebührenordnung, meist 30 bis 100 Euro Altlastenkataster
Bremen Auskunft nach Kostenverzeichnis, in der Regel 40 bis 120 Euro Altlastenkataster
Hamburg Auskunft nach Gebührenordnung, häufig 50 bis 150 Euro Altlast- und Bodenschutzregister
Hessen Auskunft nach Verwaltungskostenordnung, in der Regel 30 bis 110 Euro Altflächendatei und Altlastenkataster
Mecklenburg-Vorpommern Auskunft nach Kostenverordnung, überwiegend 25 bis 90 Euro Altlastenkataster
Niedersachsen Auskunft nach Kostenordnung, in der Regel 30 bis 120 Euro Altlastenkataster
Nordrhein-Westfalen Auskunft nach Allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung, meist 30 bis 130 Euro Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten
Rheinland-Pfalz Auskunft nach Besonderem Gebührenverzeichnis, häufig 25 bis 100 Euro Altlastenkataster
Saarland Auskunft nach Gebührenverzeichnis, in der Regel 30 bis 110 Euro Altlastenkataster
Sachsen Auskunft nach Sächsischem Kostenverzeichnis, überwiegend 25 bis 100 Euro Sächsisches Altlastenkataster
Sachsen-Anhalt Auskunft nach Allgemeiner Gebührenordnung, meist 25 bis 95 Euro Altlastenkataster
Schleswig-Holstein Auskunft nach Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, in der Regel 30 bis 110 Euro Altlastenkataster
Thüringen Auskunft nach Thüringer Verwaltungskostenordnung, überwiegend 25 bis 95 Euro Altlastenkataster

Angaben nach dem Stand der Recherche und ohne Gewähr. Maßgeblich ist das Gebührenverzeichnis der zuständigen Behörde.

Was den Preis nach oben treibt

Folgekosten bei positivem Befund

Die Auskunft selbst ist die günstigste Position im gesamten Ablauf. Steht ein Eintrag im Kataster, beginnen die eigentlichen Kosten:

Schritt Kostenrahmen Dauer
Altlastenauskunft 25 bis 150 Euro 1 bis 4 Wochen
Akteneinsicht 50 bis 250 Euro 2 bis 6 Wochen
Historische Erkundung 1.000 bis 3.000 Euro 2 bis 6 Wochen
Orientierende Untersuchung 2.000 bis 10.000 Euro 4 bis 10 Wochen
Detailuntersuchung 10.000 bis 60.000 Euro 3 bis 9 Monate
Sanierung (Aushub, kleinräumig) ab 50.000 Euro Monate bis Jahre
Grundwassersanierung sechs- bis siebenstellig oft über 10 Jahre

Die Spannen sind groß, weil Fläche, Tiefe, Schadstoff und Zugänglichkeit den Aufwand bestimmen. Eine kleinräumige Mineralölbelastung unter einer Freifläche ist ein anderer Fall als eine LCKW-Fahne im Grundwasser unter einem bestehenden Gebäude. Details im Artikel Ablauf einer Bodenuntersuchung.

Wer die Kosten trägt

Die Gebühr für die Auskunft zahlt, wer sie beantragt. Die Kosten für Untersuchung und Sanierung tragen die nach § 4 BBodSchG Verpflichteten - Verursacher, Gesamtrechtsnachfolger, Eigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Die Behörde wählt aus, wen sie in Anspruch nimmt. Mehr zur Haftungsverteilung.

Mehrere Länder fördern die Sanierung über Altlastenfonds oder Programme zum Flächenrecycling, meist beschränkt auf Fälle ohne zahlungsfähigen Verursacher und auf Vorhaben mit städtebaulichem Interesse. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Antragsservice

Ein privater Antragsservice - auch unserer - berechnet ein Honorar zusätzlich zur amtlichen Gebühr. Dafür entfällt die Ermittlung der Zuständigkeit und die Korrespondenz. Sie können den Antrag jederzeit selbst stellen und zahlen dann nur die Behördengebühr. Zum Online-Antrag.

Altlastenauskunft beantragen Zuständige Behörde finden Lexikon

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