Das Altlastenverzeichnis in Deutschland
Grundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitGeben Sie Postleitzahl oder Ort ein und Sie sehen, welche untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster für dieses Grundstück führt - mit Anschrift, Kontakt, Gebührenrahmen und der Rechtsgrundlage des jeweiligen Bundeslandes.
Geben Sie die Postleitzahl oder den Ort ein. Sie sehen dann, welche untere Bodenschutzbehörde das Altlastenkataster führt, was die Auskunft dort kostet und nach welchem Landesgesetz sie erteilt wird.
Beispiel: 01796 oder Pirna. Ortsteile werden automatisch der zuständigen Gemeinde zugeordnet.
Das Altlastenverzeichnis ist ein amtliches Register über Flächen, auf denen eine schädliche Bodenveränderung nachgewiesen ist oder aufgrund der früheren Nutzung vermutet wird. Amtlich heißt es je nach Bundesland Altlastenkataster, Bodenschutz- und Altlastenkataster oder Bodenbelastungskataster.
Geführt wird es von der unteren Bodenschutzbehörde - in Flächenländern beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in den Stadtstaaten bei der Umweltbehörde des Landes. Die Rechtsgrundlage bildet das Bundes-Bodenschutzgesetz zusammen mit dem Bodenschutzgesetz des jeweiligen Landes.
Das Register ist nicht öffentlich einsehbar. Wer wissen will, ob ein bestimmtes Grundstück eingetragen ist, stellt einen Antrag bei der zuständigen Stelle und muss dabei in der Regel ein berechtigtes Interesse darlegen.
Name des Registers, zuständige Ebene und Gebührenrahmen unterscheiden sich je Bundesland deutlich. Wählen Sie Ihr Bundesland für die dort geltende Regelung.
In Ballungsräumen mit industrieller Vergangenheit ist die Dichte der erfassten Flächen besonders hoch. Für diese Städte sehen Sie die zuständige Stelle direkt.
Sie können den Antrag selbst bei der zuständigen unteren Bodenschutzbehörde stellen - Anschrift und Kontakt stehen auf jeder Ortsseite. Ein formloses Schreiben mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer genügt meist.
Alternativ übernehmen wir das als privater Antragsservice: Wir ermitteln die zuständige Stelle, reichen den Antrag ein und führen die Korrespondenz bis zum Bescheid. Dafür berechnen wir ein Servicehonorar zusätzlich zur amtlichen Gebühr.
Zum Online-AntragGrundlagen: Aufbau des Katasters, Rechtsgrundlage, Eintragungsverfahren und die Folgen für Eigentümer.
8 Min. LesezeitAntragsberechtigung, benötigte Angaben, Bearbeitungsdauer und Lesehilfe für den Bescheid.
7 Min. LesezeitDer Kaufvertrag schließt die Haftung für Altlasten meist aus. Was Sie vorher prüfen sollten.
9 Min. LesezeitEin Verdacht ist noch keine Altlast. Die Abgrenzung entscheidet über Untersuchungspflichten und Wertabschlag.
6 Min. LesezeitDas Altlastenverzeichnis, amtlich meist Altlastenkataster, ist ein behördliches Register über Flächen, auf denen eine schädliche Bodenveränderung nachgewiesen ist oder vermutet wird. Geführt wird es von der unteren Bodenschutzbehörde, in der Regel beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Rechtsgrundlage ist das Bundes-Bodenschutzgesetz in Verbindung mit dem jeweiligen Landesbodenschutzgesetz.
Nein. Anders als das Grundbuch oder das Liegenschaftskataster ist das Altlastenverzeichnis kein öffentliches Register. Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück setzt in der Regel ein berechtigtes Interesse voraus, etwa Eigentum, eine konkrete Kaufabsicht mit Vollmacht des Eigentümers oder ein geplantes Bauvorhaben. Einige Länder veröffentlichen aggregierte Kartendienste ohne flurstücksgenaue Angaben.
Zuständig ist die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der das Grundstück liegt. Organisatorisch sitzt sie meist im Umweltamt, teils in einem gemeinsamen Amt für Bauen und Umwelt. Geben Sie oben Ihre Postleitzahl oder Ihren Ort ein, dann sehen Sie die für Sie zuständige Stelle mit Anschrift und Kontakt.
Die Gebühr richtet sich nach Landesrecht und der jeweiligen Gebührenordnung des Landkreises. Üblich sind 25 bis 150 Euro je Anfrage beziehungsweise je Flurstück. Einige Kommunen erteilen einfache Negativauskünfte gebührenfrei, andere rechnen nach Zeitaufwand ab.
Die meisten unteren Bodenschutzbehörden antworten innerhalb von einer bis vier Wochen. Muss zusätzlich eine Akte aus dem Archiv geholt oder eine historische Recherche durchgeführt werden, kann es länger dauern.
Nein. Eine Negativauskunft sagt nur, dass der Behörde für dieses Grundstück nichts bekannt ist. Flächen ohne auffällige historische Nutzung wurden vielerorts nie systematisch untersucht. Bei Grundstücken mit gewerblicher Vornutzung ersetzt die Auskunft keine orientierende Bodenuntersuchung.
Bereits die Einstufung als altlastverdächtige Fläche wirkt wertmindernd, weil Käufer und finanzierende Banken das Untersuchungsrisiko einpreisen. Bei einer bestätigten Altlast hängt der Abschlag von den geschätzten Sanierungskosten und der geplanten Nutzung ab und kann den Bodenwert vollständig aufzehren.
Nein. Altlastenverzeichnis.de ist ein privates Verzeichnis. Wir bereiten öffentlich verfügbare Angaben zu den zuständigen Stellen auf und bieten daneben einen kostenpflichtigen Antragsservice an. Sie können sich jederzeit auch direkt und ohne Umweg an die zuständige Behörde wenden.